Was ist Elterngeld und wer zahlt es?

Das Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Staates, die einen Teil des ausbleibenden Einkommens kompensiert, damit Sie nach der Geburt Ihres Kindes sorgenfrei in die Elternzeit gehen und mehr Zeit für die Erziehung und Betreuung Ihres Kindes haben.

Haben Sie Anspruch auf Elterngeld?

Wie bereits erwähnt, hängt der Anspruch auf das Elterngeld nicht davon ab, ob Sie Elternzeit haben, welche Sie beim Arbeitgeber beantragen. Sie müssen keine Elternzeit beantragen, um Elterngeld zu erhalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Näheres zu diesem Thema finden Sie unter unserer Rubrik Elterngeld Plus.

Grundsätzlich haben folgende Menschen Anspruch auf Elterngeld:

  • Alle Arbeitnehmer*innen
  • Beamte*innen
  • Selbständige
  • Auszubildende, Studenten und Schüler
  • Arbeitslose
  • Hausfrauen / Männer

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Sie betreuen und erziehen Ihre Kinder selbst
  • Sie arbeiten nicht oder bis zu 32 Stunden pro Woche
  • Sie leben oder arbeiten in Deutschland

Grundlegend gilt, dass es sich um das leibliche Kind handelt (§ 1 Abs. 3 BEEG). Dieser Paragraf kann in besonderen Fällen jedoch auch abweichen:

  • Bei Adoption
  • Das leibliche Kind des Lebens- oder Ehepartners
  • Verwandte bis zum dritten Grad (Tanten, Onkel, Großeltern wenn die Eltern schwer krank, schwerbehindert oder verstorben sind)

Wie lange und wie viel Elterngeld steht Ihnen zu?

In der Regel erhalten Sie 12 Monate Elterngeld und 2 weitere Partnermonate. Sie haben also insgesamt 14 Monate Anspruch auf Elterngeld. Das Mutterschaftsgeld, welches die Mutter vor und nach der Geburt des Kindes erhält, wird dem Elterngeld angerechnet. Die ersten 8 Wochen nach der Geburt des Kindes, in der auch das Mutterschaftsgeld anfällt, wird also mit dem Elterngeld in der Zeit verrechnet. Die Elterngeldmonate können gleichzeitig oder abwechselnd bezogen werden.

Im Normalfall heißt die 12+2-Variante Basis-Elterngeld. Bei der Variante Elterngeld Plus erhalten Sie Elterngeld in gleicher Höhe, verlängern Ihren Elterngeldbezug aber um die doppelte Anzahl an Lebensmonaten.

Was es im Wesentlichen bedeutet: Mit Elterngeld Plus erhalten Sie 28 Monate Elterngeld. Zusammen mit dem Elterngeld Plus erhalten Sie einen sogenannten Partnerbonus, mit dem Sie für beide Elternteile vier Monate länger leben können. Während der Elternzeit stehen Ihnen insgesamt 36 Monate zur Verfügung. Partnerschaftsboni können also einen Vorteil für Sie bedeuten, aber prüfen Sie, ob Partnerschaftsboni auch eine Option für Sie sind. Hier erfahren Sie mehr über Boni.

Wie viel Elterngeld gezahlt wird, hängt vom Antragsteller und seiner beruflichen Situation ab. Der ermittelte Elterngeldbetrag variiert zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens (ohne Elterngeld) bis zur Geburt des Kindes. Rein rechnerisch beträgt das Basiselterngeld monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Wichtig zu wissen ist, dass jeder zusätzlich verdiente Euro direkt angerechnet und das Basiselterngeld entsprechend mindert. Wenn Sie sich für die Variante Elterngeld Plus entscheiden, halbiert sich der Mindest- und Höchstbetrag auf 150 bzw. 900 Euro monatlich. Wer sich für Elterngeld Plus entscheidet, kann nebenher arbeiten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass man nur 24 bis 32 Stunden in der Woche arbeiten darf.

Basiselterngeld oder doch lieber Elterngeld Plus?

Eltern können bis zu 14 Monate das klassische Basiselterngeld beantragen. Die Ausnahme gilt für zusätzliche Monate von Frühgeborenen ab dem 1. September 2021. Beide Elternteile können sich die zustehenden Monate für das Elterngeld, unter sich aufteilen. Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie es für mindestens zwei Monate beantragen. Ein Elternteil kann bis zu 12 Monatsgehälter erhalten. Alleinerziehende können Elterngeld für 14 Monate beziehen.

Neben diesem „Basiselterngeld“ können Sie zusätzlich das Kindergeld beantragen. Vor allem ist dieses für Eltern geeignet, die während des Bezugs von Elterngeld Teilzeit arbeiten möchten. Wer nicht in Teilzeit arbeitet, kann den Elterngeldbezug verlängern. Kurz gesagt, Sie bekommen das das Elterngeld auf die doppelte Laufzeit und dann jedoch nur 50% von dem was Sie in 12 Monaten erhalten würden. Eltern, die wieder Teilzeit arbeiten möchten, können profitieren. Beim Basiselterngeld wird jedes zu versteuernde Einkommen während des Elterngeldzeitraums ab dem ersten Euro berücksichtigt.

Hier gibt es keinen Freibetrag. Deshalb lohnt es sich nicht, arbeiten zu gehen und Basiselterngeld zu beziehen (nach der Anrechnung ist der Mehranteil an Geld niedrig, man hat weniger Zeit mit den Kindern und mehr Stress). In diesem Fall ist es sinnvoller, Elterngeld Plus zu wählen. Es gibt auch Verrechnungen, allerdings beginnt die Kürzung nicht ab dem ersten zusätzlich verdienten Euro.

Entscheiden sich beide Elternteile dafür, dass das sie 4 aufeinanderfolgende Monate 24 bis 32 Stunden pro Woche gleichzeitig arbeiten, erhalten Sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus: Sie haben Anspruch auf maximal 4 Monate Elterngeld-Plus .

Wie wird das Elterngeld versteuert?

Das Elterngeld ist grundsätzlich einkommens- und sozialversicherungsfrei. Sie sollten jedoch wissen, dass es Fortschrittsbeschränkungen unterliegt.

Das bedeutet, dass am Ende des Jahres Ihre Einkünfte zum Elterngeld hinzugerechnet werden und Ihnen ein Steuersatz zugeordnet wird, den Sie entsprechend der Gesamtsumme auf Ihr Einkommen zahlen müssen. Da das Elterngeld in vielen Fällen die Steuersätze erhöht, müssen Sie bereit sein, einen Teil der Steuer zu erstatten. Leider berücksichtigen viele Eltern dies nicht und wundern sich, wenn sie per Post eine Aufforderung zur Steuernachzahlung erhalten.

Wenn Sie sich ausschließlich für ElterngeldPlus entscheiden, verlängert seine Elterngeld Zuteilung um die doppelte Laufzeit. Dadurch können die progressiven Wirkungen des Elterngeldes sowie zusätzliche Steuern etwas abgemildert werden. Begründung: Im jeweiligen Kalenderjahr wird bei gleichbleibenden Voraussetzungen nur die Hälfte des Elterngeldes versteuert. Das Elterngeld summiert sich steuerlich sinnvoller, wenn der Partner über ein ausreichendes Einkommen verfügt und plant, zwei Jahre Elternzeit zu nehmen.

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