Wie berechnet ihr den Elterngeldanspruch?

Wahrscheinlich kennt ihr den Begriff „Elternzeit“, welcher die Zeit nach der Geburt eures Kindes beschreibt. Was Elternzeit genau ist, erfahrt ihr in einem anderen Artikel. Einfach ausgedrückt ist die Elternzeit jedoch ein Zeitraum, in dem der beim Arbeitgeber gemeldete Arbeitnehmer nach der Geburt des Kindes freigestellt wird. Diese Befreiung bedeutet jedoch, dass ihr keinen Lohn erhaltet. Für diese Einkommenslücke gibt es Elterngeld, in der Regel in Höhe von 65 % Ihres bisherigen Nettogehalts. Doch wie wird das Elterngeld berechnet?

Überschlägig könnt Ihr Elterngeld anhand eures Nettoeinkommens berechnen – 65 % davon entsprechen in etwa eurem Elterngeld. Ihr erhaltet mindestens 300 € (Untergrenze) und maximal 1.800 € (Obergrenze) pro Monat. Wenn ihr vor der Geburt nicht gearbeitet haben, erhaltet ihr einen Mindestlohn von 300 Euro. Es spielt keine Rolle, wie hoch das Einkommen des anderen Elternteils ist (es sei denn, ihr verdient beide zusammen mehr als 300.000 € im Jahr und geltet als die Höchstverdiener).

Um das Elterngeld berechnen zu können, legt die Elterngeldstelle das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. der letzten 12 Monate vor Beginn der Karenz zugrunde. Davon werden Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Auch Werbungskosten sind im Arbeitnehmerfreibetrag von 1.000 Euro enthalten. Das Ergebnis ist das Nettoelterngeld, das Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist.

Was genau wird für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt?

Als Einkünfte gelten in Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedstaat, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz besteuerte Einkünfte. Einkommen außerhalb der EU werden nicht berücksichtigt. Nicht alles, was Arbeitgeber als „sonstige Leistungen“ im Arbeitsentgelt deklarieren, wird von der Elterngeldstelle zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht in die Berechnung einbezogen. Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder ALG I sind ebenfalls nicht versichert.

Von 65% bis 100% des Einkommens ist wieviel möglich?

Das Elterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro. Wenn ihr mehr verdient, erhaltet ihr einen geringeren Prozentsatz eures Nettogehalts. Das Elterngeld beträgt 67 % bis zu 1.200 Euro netto im Monat. Wer mehr verdient, dessen Anteil sinkt, mindestens aber auf 65 %. Erreicht das Nettoeinkommen 2.770 Euro, ist die Bemessungsgrenze erreicht und es wird Elterngeld (65 %) bis zu 1.800 Euro gezahlt. Liegt Ihr Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro, erhalten Sie 67 % Elterngeld.

Die Ersatzquote sinkt um 0,1 % pro 2 € zusätzlichem Einkommen (Bsp.: 1.220 € = 66 % Elterngeld). Sie beträgt jedoch nicht weniger als 65 % (vgl. § 2 Abs. 2 BEEG).

Die Ersatzquote beträgt bis zu 100 % für frühere Einkommen unter 1.000 € – je niedriger das Einkommen, desto höher der Prozentsatz. Wenn ihr in den letzten 12 Monaten nicht gearbeitet habt, steht euch ein Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat zu.

Geschwisterbonus – Wann fällig?

Wer zusätzlich zum neuen Kind ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren hat, kann den Geschwisterbonus erhalten. Dieser entspricht 10 % des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 €. (§ 2a Abs. 1 BEEG)

Unter Umständen wurde im Bemessungszeitraum Elterngeld bezogen (wenn das Kind innerhalb kurzer Zeit geboren wurde). Wenn ihr innerhalb eines Jahres ein zweites Kind bekommt, wird euer Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld herangezogen. Ihr könnt daher auch einen Geschwisterbonus erhalten.

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge und mehr) erhöht sich das monatliche Elterngeld für jedes Kind um pauschal 300 Euro (Mehrlingszuschlag). Das gilt auch, wenn Geschwisterzuschläge gezahlt werden.

First Birthday Party

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