Partnerschaftsbonus, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Was versteht man unter einem Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus bietet Eltern die Möglichkeit, zusätzliche ElterngeldPlus-Monate zu erhalten. Von dieser Option können Paare, die sich ihre familiären und beruflichen Verpflichtungen teilen, genauso wie Eltern, die ihr Kind getrennt erziehen, profitieren. Auch Alleinerziehende können von diesem Angebot allein Gebrauch machen.

Der Partnerschaftsbonus ermöglicht es Ihnen und dem anderen Elternteil, je zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus zu erhalten, vorausgesetzt, dass beide Elternteile den Bonus gleichzeitig beantragen und mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist nicht nötig, jede Woche die gleiche Stundenanzahl zu haben; es zählt die durchschnittliche Arbeitszeit pro Monat. Sie haben die Möglichkeit den Partnerschaftsbonus auch nach dem 14. Lebensmonat zu erhalten – längstens bis zum 32. Lebensmonat Ihres Kindes. Bei der Beantragung müssen Nachweise, in Form eines Arbeitsvertrages oder der Elternzeitvereinbarung, vorgelegt werden.

Kann ich in der Zeit auch mehr oder weniger arbeiten als geplant?

In jedem Fall müssen Sie dies der Elterngeldstelle melden. Es kann vorkommen, dass Sie bei höherer oder niedrigerer Arbeitszeit den Partnerschaftsbonus für den jeweiligen Monat zurückzahlen müssen. Dies passiert auch, wenn nur ein Elternteil die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Die anderen Lebensmonate sind davon nicht betroffen, solange beide Elternteile die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus für mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate erfüllen. Das Elterngeld wird für diese Monate nicht zurückgefordert.

Gibt es einen Bonus, wenn man mehr als ein Kind hat?

Falls noch weitere Kinder in Ihrem Haushalt leben, können Sie den Geschwisterbonus erhalten, der Ihnen einen Anstieg des Elterngeldes um 10% mindestens aber 75 Euro im Monat (beim Basiselterngeld) und 37,50 Euro (beim ElterngeldPlus) garantiert. Damit qualifizieren Sie sich, wenn entweder ein Kind unter 3 Jahren, zwei Kinder unter 6 Jahren, oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren in Ihrem Haushalt leben. Bei Adoptionen richtet sich das nicht nach dem Alter des Kindes, sondern die Zeitspanne, seitdem Sie es in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Der Geschwisterbonus gilt allerdings nicht mehr ab dem 14. Geburtstag des Adoptivkinds.

Bei der Geburt von Mehrlingen, Drillingen oder Zwillingen erhalten Sie den Mehrlingszuschlag, nicht den Geschwisterbonus.

Was ist ein Mehrlingszuschlag?

Wenn Sie Zwillinge oder Drillinge bekommen, wird das Elterngeld erhöht. Ab dem zweiten Mehrling erhalten Sie für jedes weitere Kind einen Bonus von 300 Euro auf das Basiselterngeld oder 150 Euro auf das ElterngeldPlus. Das bedeutet, dass Sie bei Drillingen einen Bonus von 600 Euro auf das Basiselterngeld und 300 Euro auf das ElterngeldPlus erhalten. Dies ist eine großartige Möglichkeit, um Familien mit Mehrlingen finanziell zu unterstützen. 

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