Krankenversicherung Elterngeld

Bin ich, während des Bezuges von Elterngeld, krankenversichert?

Während Sie Elterngeld erhalten, bleibt Ihre Krankenversicherung unverändert. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie bisher gesetzlich versichert waren, weiterhin gesetzlich versichert bleiben. Wenn Sie privat versichert waren, bleiben Sie auch privat versichert. Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, kann es sein, dass Sie gesetzlich versichert werden müssen. Wenn Sie jedoch weiterhin privat versichert bleiben möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Bevor Sie Elterngeld beantragen, sollten Sie sich von Ihrer Krankenversicherung über mögliche Änderungen bei den Beiträgen beraten lassen.

Im Allgemeinen sind Sie beitragsfrei versichert, wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und keine anderen beitragspflichtigen Einkommen erhalten, abgesehen vom Elterngeld. Beiträge müssen jedoch entrichtet werden, wenn Sie zusätzlich zum Elterngeld andere Einnahmequellen haben, etwa durch Teilzeitarbeit, oder wenn Sie während der Elternzeit oder des Elterngeldes eingeschrieben sind.

Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sind in der Regel Mindestbeiträge zu entrichten. Allerdings haben freiwillig Versicherte den Vorteil, dass bei der Berechnung des Elterngeldes keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen wird, wodurch das Elterngeld höher ausfällt als bei gesetzlich Versicherten. Wenn Ihr Ehepartner ebenfalls gesetzlich versichert ist und Sie die Voraussetzungen für eine Familienversicherung erfüllen, fallen für Sie keine Beiträge an. Sollte Ihr Ehepartner jedoch privat versichert sein, wird dessen Einkommen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Krankenversicherung. Wenn Sie bereits familienversichert sind, entfallen wie gewohnt die Beitragszahlungen.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie alle Beiträge selbst bezahlen – einschließlich des Teils, den bisher Ihr Arbeitgeber bezahlt hat. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel ein höheres Elterngeld, da bei der Berechnung Ihres Nettoeinkommens keine Pauschale für Versicherungsbeiträge abgezogen wird.

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, wird die Elterngeldstelle Ihrer Krankenkasse den Anfang und das Ende der Elterngeldzahlung mitteilen, was nach geltendem Recht vorgeschrieben ist.

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