Klassisch Elterngeld oder doch lieber Elterngeld Plus?

Klassisch Elterngeld oder doch lieber Elterngeld Plus?

Vor dieser Frage stehen viele Paare, die Beruf mit Familie vereinbaren möchte ohne große finanzielle Nachteile zu erleben. Der Unterschied zwischen den beiden oben genannten Varianten ist im Grunde simpel zu erläutern.

Elterngeld Plus hat zwei Aspekte: Einige Mütter möchten früher wieder in den Beruf zurückkehren, während Väter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten. Elterngeld Plus ist die Lösung für solche Situationen. Die Kürzung des Zuverdienstes (Teilzeitbeschäftigung bis 32 Stunden) ist geringer als das Basiselterngeld. 1 Monat Elterngeld wird in 2 Monate Elterngeld Plus umgewandelt. Ziel des Elterngeld Plus ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne finanzielle Nachteile zu erleiden

Der zusätzliche Vorteil des Partnerschaftsbonus

Bei Wahl des Partnerbonus können beide Elternteile bis zu vier weitere Elterngeldmonate erhalten.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Beide Elternteile müssen 4 aufeinanderfolgende Monate parallel arbeiten. In dieser Zeit müssen beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten. Stundenzettel müssen nur auf Nachfrage nachgereicht werden (Tipp: Stundenzettel trotzdem aufbewahren!) Anforderungen müssen für mindestens 2 von 4 aufeinanderfolgenden Monaten erfüllt werden. Werden mindestens 2 Monate eingehalten, werden nur die Monate zurückgezahlt, die die Voraussetzung nicht erfüllt haben. Mindestens 2 Monate zusätzliches Elterngeld plus maximal 4 Monate für beide Elternteile. Mehreinkünfte werden weiterhin angerechnet und können zu einer Kürzung des Elterngeldes führen.

Wichtig: Die Bezugsdauer für Elterngeld beträgt maximal 32 Monate

Die Monate mit Mutterschaftsgeld gelten als Basiselterngeldmonate, eine Umwandlung in Elterngeld Plus ist demnach nicht möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Elterngeld Plus zu erhalten?

Um Elterngeld Plus beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr lebt in Deutschland
  • Ihr betreut eure Kinder selber
  • ihr und euer Kind lebt in einem Haushalt
  • Ihr arbeitet nicht mehr als 32 Stunden pro Woche

Es muss nicht zwingend euer leibliches Kind sein. Auch Partnerinnen und Partner, die ein Kind nach der Geburt betreuen, können Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beziehen. Dies gilt auch für adoptierte Kinder. Der Elterngeldbezugszeitraum beginnt mit dem Monat der Aufnahme des Kindes. Der Anspruch erlischt mit Vollendung des 8. Lebensjahres.

Auch Großeltern haben Anspruch auf beide Elterngeldvarianten. Vorausgesetzt, die Eltern des Kindes sind schwer erkrankt, behindert oder verstorben. Der Anspruch auf Elterngeld besteht dann bis zu einem 3. Verwandtschaftsgrad.

Elterngeld für Studierende und Arbeitslose

Studierende und Arbeitslose erhalten den üblichen Mindestbetrag: 300 Euro für das Basiselterngeld für 12 Monate oder 150 Euro für maximal 24 Monate. Bitte seien Sie vorsichtig beim Bezug von ALG II oder BAföG. Auf diese Leistung wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.

Höhe des Elterngeld Plus

Der Höchstbetrag beträgt die Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes. Wenn ihr also ein Basisgeld von 1.200 Euro bezieht, könnt ihr maximal 600 Euro im Monat erhalten. Nicht nur der Mindestsatz wird halbiert (150 € statt 300 €), sondern auch der Geschwisterbonus (5 %, mindestens 37,50 €, statt 10 %, mindestens 75 €) und der Mehrlingszuschlag (statt 300 € nur noch 150 €).

Aus steuerlicher Sicht (Elterngeld Plus)

Das Elterngeld ist grundsätzlich einkommensteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Sie sollten jedoch wissen, dass es Fortschrittsbeschränkungen unterliegt.

Dadurch fällt der Steuersatz des Finanzamtes auf das Jahreseinkommen etwas höher aus als ohne Elterngeld. Dies führt zu Nachzahlungen für fast alle Eltern. Daher ist es am besten, jeden Monat ein wenig Geld dafür beiseite zu legen. Leider berücksichtigen viele Eltern dies nicht und wundern sich, wenn sie per Post eine Aufforderung zur Steuernachzahlung erhalten.

Allein dadurch, wenn kein Nebenjob vorliegt und es sich auf das Elterngeld beschränkt, lohnt sich eine Verlängerung des Elterngeldes auf 2 Jahre Elterngeld Plus. Die Auszahlungen werden dadurch verdoppelt. So können die progressiven Wirkungen des Elterngeldes sowie zusätzliche Steuern etwas abgemildert werden. Begründung: Im jeweiligen Kalenderjahr wird bei gleichbleibenden Voraussetzungen nur die Hälfte des Elterngeldes versteuert. Wenn der Partner über ein ausreichendes Einkommen verfügt und plant, 2 Jahre Elternzeit zu nehmen, ist das Elterngeld Plus steuerlich sinnvoller.

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