Elterngeld Erhöhung durch Steuerklassenwechsel

Kann jeder einfach die Steuerklasse wechseln?

Im Prinzip können nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften zwischen den drei bekannten Steuerklassenkombinationen wählen:

Beide Partner befinden sich in der Steuerklasse IV, diese Kombination wird vom Finanzamt nach der Eheschließung automatisch zugeteilt

Steuerklasse IV mit Faktor gibt es nur zum Antragszeitpunkt, hier wird der Vorteil des Splittings auf Steuerformulare durch Eheschließung unterjährig berücksichtigt, ist aber nicht üblich

Ein Partner fällt unter die Steuer III (höheres Nettoeinkommen) und der andere unter die Steuer V (niedrigeres Nettoeinkommen).

Günstiger wird es, wenn der Partner etwa 60 % oder mehr zum Haushaltseinkommen beiträgt. Diese Kombination ist nur bei der Antragstellung wählbar und bedarf der Abgabe einer Einkommensteuererklärung und kann auch zu Nachzahlungen im Rahmen der Veranlagung führen.

Hat ein Wechsel der Steuerklasse Einfluss auf mein Elterngeld?

Das lohnt sich oft für Paare, denen es gelingt, die Steuerklasse vor der Geburt zu wechseln. Wir zeigen das Ganze mal an einem Beispiel (Stand: 2022):

Annekes monatliches Bruttoeinkommen beträgt 2.700 €. Sie befindet sich in der ungünstigen Steuerklasse V und verdient ein Nettogehalt von ca. 1.550 Euro im Monat. In dieser Steuerklasse beträgt ihr Elterngeld etwa 930 Euro im Monat. Wechselt sie jedoch rechtzeitig in die 3. Klasse, erhält sie netto rund 2.070 Euro und Elterngeld von rund 1.270 Euro. Dieser kleine Trick erhöht Ihr Elterngeld um insgesamt 340 € pro Monat oder 4.080 € auf 12 Monate!

Wer wechseln sollte um eine Erhöhung seines Elterngeldes zu erwirken

In der Regel gibt es 2 Möglichkeiten um ein lohnendes Ergebnis zu erzielen:

  1. Die Kombi 4/4

Der Partner, welcher die meiste Zeit zu Hause beim Kind bleiben möchte, sollte so bald wie möglich in die 3 wechseln. Der andere geht dementsprechend in die 5.

  1. Die Kombi 3/5

Der Besserverdiener sollte in die 5 wechseln und der Geringverdiener, welcher auch die meiste Zeit zu Hause beim Kind bleiben wird, sollte in die 3 wechseln

Bei beiden Varianten ist jedoch Vorsicht geboten. Denn es ist insbesondere vor der Geburt so, dass derjenige der in die Steuerklasse 5 wechselt, deutlich mehr Abzüge von seinem regelmäßigen Einkommen haben wird.  Hierbei handelt es sich dann aber auch wieder um die sogenannte Verschiebung. Denn spätestens mit der Steuererklärung habt ihr den Betrag wieder ausgeglichen.

Der Wechsel kann mit einem speziellen Formular, welches an das Finanzamt geschickt wird, beantragt werden. Dieses Formular kann bei jedem Finanzamt Online heruntergeladen werden und heißt „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Wechsel der Steuerklasse erst zum Monatswechsel erfolgt. Nur bei der Eheschließung ist eine rückwirkende Anpassung der Steuerklasse möglich.

Für die Berechnung des Elterngeldes wird die im Veranlagungszeitraum überwiegend geltende Steuer herangezogen. Um Auswirkungen auf das Elterngeld zu haben, muss der Eintritt in die neue Steuerklasse daher mindestens 7 Monate vor Beginn der Karenz erfolgen. Das bedeutet unmittelbar nach oder sogar vor einem positiven Schwangerschaftstest. Ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Veranlagungszeitraum keine Steuer vorherrschend, wird die letzte gültige Steuer zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen.

Für die Prüfung der Elterngeldhöhe im Bezugszeitraum wird unabhängig von der aktuell für Sie geltenden Steuerklasse die Steuerklasse herangezogen, die auch für die Berechnung im Veranlagungszeitraum gilt. Daher sind sofortige Änderungen nach der Geburt problemlos möglich.

Seit 2020 kann es auch mehrmals im Jahr ausgetauscht werden. Möglich macht dies die Neufassung des § 39 Abs. 6 EStG. Änderungen sind jedoch nur einen Monat nach Antragstellung gültig.

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